Dieser herbstliche Rohkost-Teller verbindet knackiges Rotkraut, erdige Rote Bete, süßes Obst und rohe Walnüsse zu einer farbenreichen Mahlzeit. Das Gemüse bleibt vollständig ungegart und wird fein geschnitten beziehungsweise geraspelt, damit es angenehm bissfest bleibt. Ein fruchtiges Orangendressing mit Senf und Apfelessig bringt Säure und verbindet die unterschiedlichen Aromen. Der Teller eignet sich als leichte Hauptmahlzeit oder als frische Beilage zu warmen Gerichten.

Zutaten
Küchenhelfer
Zubereitung
- Rotkohl, Rote Bete, Möhren, Äpfel, Birnen und Petersilie gründlich unter kaltem Wasser waschen und abtropfen lassen. Rotkohl in feine Streifen schneiden. Rote Bete und Möhren schälen und grob raspeln. Äpfel und Birnen vierteln, die Kerngehäuse entfernen und das Fruchtfleisch in dünne Spalten schneiden. Petersilie fein hacken.
- Orangensaft, Olivenöl, Apfelessig, Senf, Ahornsirup, Salz und Pfeffer in einer kleinen Schüssel glatt verrühren.
- Rotkohl, Rote Bete, Möhren, Äpfel, Birnen und Petersilie in eine große Schüssel geben. Das Dressing darüber verteilen und alles gründlich vermengen. Den Rohkost-Teller 5 Minuten stehen lassen, damit das Gemüse leicht aromatisiert wird, aber knackig bleibt.
- Den Rohkost-Teller auf vier Teller verteilen und mit den rohen Walnusskernen und Kürbiskernen bestreuen. Sofort servieren.
So bleibt die Rohkost knackig
Rote Bete, Möhren und Rotkraut erst kurz vor dem Servieren mit dem Dressing vermengen. Wird der Teller vorbereitet, das geschnittene Obst mit etwas Orangensaft beträufeln und das Dressing getrennt aufbewahren; so bleibt die Struktur länger fest.
Vorbereiten und Aufbewahren
Die geschnittenen Zutaten können abgedeckt einige Stunden im Kühlschrank aufbewahrt werden. Walnüsse und Kürbiskerne erst beim Servieren darüberstreuen, damit sie nicht weich werden. Das fertig angemachte Gericht schmeckt am besten am selben Tag.
Als Beilage servieren
Der Rohkost-Teller passt als externe Beilage zu Ofenkartoffeln, gebratenem Tofu oder kräftigem Vollkornbrot. Diese Servierempfehlungen sind nicht Bestandteil der Rezeptmenge.